Allgemeine Geschäftsbedingungen von Costa Kreuzfahrten
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für unser touristisches Angebot gelten seit Februar 2007 und ersetzen alle früheren Versionen.
Da die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit gemäß den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen aktualisiert werden, empfehlen wir unseren Gästen, unsere aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Rate zu ziehen, die zum Zeitpunkt der Buchung gelten.
1. Anmeldung und Reisebestätigung
1.1Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Costa den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dies muss schriftlich geschehen. Für uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen über Ihr Reisebüro die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen. Die Bestätigung liegt im Reisebüro vor.
1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären. Sie können auch durch vorbehaltlose Anzahlung auf den Reisepreis oder durch vorbehaltlose Zahlung des Gesamtpreises die Annahme erklären.
1.3 Für Abreisen ab dem 1. Dezember 2007 sind Kinder, die zum Zeitpunkt der Einschiffung unter drei Monate alt sind, leider nicht an Bord erlaubt.
2. Zahlung
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises pro Person zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Sofern zwischen Erhalt der Reisebestätigung und der Abreise weniger als 14 Tage liegen, ist der restliche Reisepreis sofort fällig. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gem. §651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird dem Reisebüro mit der Reisebestätigung/
Rechnung per Fax zugesandt.
3. Leistung und Preise
3.1 Zahlung bei Nicht-Online-Buchung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf den jeweiligen Angebotsseiten des für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospektes sowie aus den Angaben Ihrer Reisebestätigung. Diese werden ggf. ergänzt durch die entsprechenden Passagen unserer Reisebedingungen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Costa Kreuzfahrten. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns verbindlich. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben vorzunehmen, über die Sie vor der Buchung selbstverständlich informiert werden. Die Einzelheiten über Gepäckbeförderung, Betreuung, evtl. Zuschläge etc. ergeben sich aus der Prospektbeschreibung. Ihr Reisebüro berät Sie gerne. Wie unter jeder Preistabelle ausgewiesen, beinhalten die im Katalog aufgeführten Preise nicht das
Serviceentgelt für alle an Bord erbrachten Hotelleistungen. Die Zahlung des Serviceentgelts wird am Ende der Kreuzfahrt zusätzlich zu den im Katalog aufgelisteten Preisen fällig und richtet sich nach den effektiv an Bord verbrachten Kreuzfahrttagen.
3.2 Zahlung bei Online-Buchung
Bei allen Buchungen, die online über die Costa Website durchgeführt werden, ist zum Zeitpunkt der Buchung entweder eine Ratenzahlung oder die Zahlung des Gesamtbetrags per Kreditkarte erforderlich. Costa Kreuzfahrten akzeptiert Visa, MasterCard und Discover Card Für die Zahlung Ihrer Kreuzfahrt. Eine Zahlung in Raten ist möglich, sofern Sie Ihre Kreuzfahrt mindestens 70 Tage vor Abfahrtstermin gebucht haben. Die erste, nicht erstattbare, Rate beträgt 10 Prozent des Gesamtbuchungsbetrages, die zweite Rate muss bis spätestens 70 Tage vor Abfahrtstermin beglichen sein. Das Beförderungsticket, welches zum Betreten des Schiffes berechtigt, wird dem Passagier nach erfolgter Zahlung des Gesamtbetrages zugesandt.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen, z.B. Fahrtrouten auch nach Vertragsabschluss noch zu ändern. Diese Leistungsänderungen dürfen allerdings von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sein und sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.2 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungen erhöhen: a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. b) in anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so
ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden bei Abschluss des Reisevertrags bestehende Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. Sämtliche Erhöhungen sind
nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot zu offerieren. Dieses Recht ist unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der
Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt oder Umbuchung durch den Kunden
Als Umbuchung im Sinne dieser Ziffer gilt nur eine Änderung im Rahmen der selben Kreuzfahrt (z.B. Wechsel der Kabinenkategorie, Modifizierung der Anreise, etc. ).
5.1 Unser pauschalierter Schadensersatzanspruch bei Rücktritt durch den Kunden beträgt in der Regel pro Person: bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, vom 49.Tag bis 30.Tag vor Reiseantritt 20%,vom 29.Tag bis 22.Tag vor Reiseantritt 30%, vom 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%, ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises. Betrifft der Rücktritt einen Platz in einer Doppeloder Mehrbettkabine beträgt der pauschalierte Schadensersatztanspruch in der Regel 100% des Reisepreises des
zurücktretenen Kunden.
5.2 Über Umbuchungswünsche (auch bei Zusatzleistungen, z.B.Anreise) entscheiden wir je nach Verfügbarkeit und gegen Gebühr. Bei Umbuchungen wird bis zum 50.Tag vor Reiseantritt mindestens eine Kostenpauschale von 25 Euro pro Person erhoben, spätere Umbuchungen berechnen wir Ihnen wie einen Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Beinhaltet Ihre Reise einen Flug, so fällt auf jeden Fall eine zusätzliche Gebühr von € 20,- an, wenn ein Wechsel des Reisenden im Sinne des §651 b BGB stattfindet und
deshalb der von der Fluggesellschaft bereitsbestätigte Flug auf einen anderen Namen umgeschrieben werden muss.
5.3 Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.
5.4 Im Reisepreis ist eine Reiserücktrittskosten-Versicherung nicht eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer solchen Versicherung.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Wir können Abhilfe verweigern, wenn die Ersatzleistung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Bei Reklamationen ist es unbedingt erforderlich, dass Sie den Mangel unverzüglich der Bordrezeption anzeigen und Abhilfe verlangen. Um eine spätere Bearbeitung zu vereinfachen, empfehlen wir die Einholung einer schriftlichen Bestätigung der Bordrezeption über den Mangel und die erfolgte Mängelanzeige.
6.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistungen können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung).Der Reisepreis ist dann in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben dürfte. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
6.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für uns nicht erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Ihr besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern die Leistungen für Sie von Interesse waren.
6.4 Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
7. Rücktritt durch den Veranstalter
7.1 Wir sind berechtigt, bis 30 Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass die uns im Fall der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,
bedeuten würde und wir die Rücktrittsgründe nicht verursacht haben.
7.2 Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, auf die in der Ausschreibung ausdrücklich hingewiesen wird, nicht erreicht, sind wir ebenfalls berechtigt, von dem Vertrag bis zu 30 Tage vor Reisebeginn zurückzutreten.
7.3 In beiden Fällen erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern Sie von einem eventuell unterbreiteten Ersatzangebot im Sinne Ziff. 6.1 keinen Gebrauch machen.
8. Haftung
8.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit Ihr Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns verursacht worden ist. Die Haftungsbeschränkung greift auch dann ein, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde oder wir als Leistungsträger in Anspruch genommen werden.
8.2 Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist auch insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
8.3 Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und keine Personenschäden sind, haften wir bis zum Dreifachen des Reisepreises pro Person. Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung. Unsere Haftung nach dem 2. Seerechtsänderungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Ebenso bleiben von der Beschränkung unberührt möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen.
8.4 Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, etc.) und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, und bei denen wir auch sonst nicht den Anschein erwecken,
Veranstalter zu sein, haften wir
– auch bei Teilnahme der Reiseleitung an dieser Sonderveranstaltung
– nicht. Durch das Bordpersonal getätigte mündliche Zusagen und ausgestellte Bescheinigungen bedürfen
eingehendster Überprüfung durch den Veranstalter und können nicht im Voraus als bindend gelten. Wir
haften jedoch, wenn uns soweit für Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung uns obliegender Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich geworden ist.
8.5 Der Reisende ist im Übrigen verpflichtet, die ihm ausgehändigten Reiseunterlagen, insbesondere
Schiffstickets, Flugscheine, Hotelgutscheine und Busvoucher bei der Aushändigung auf ihre Richtigkeit zu
überprüfen und sorgfältig aufzubewahren.
9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
9.1 Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche gegen uns sind innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise bei uns unter der in Ziffer 14 genannten Anschrift geltend zu machen.
Dies sollte, in Ihrem Interesse, schriftlich geschehen. Innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise sind bei uns ebenfalls sämtliche in Betracht kommenden
außervertraglichen Ansprüche geltend zu machen oder aber zumindest muss uns gegenüber eine Mitteilung
über den diesen Ansprüchen zugrunde liegenden Sachverhalt erfolgen, es sei denn, wir haben bereits
anderweitig innerhalb der Frist von diesen Tatsachen Kenntnis erlangt. Nach Ablauf der Frist können Sie
Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert
waren. Der Eingang des Anspruchsschreibens beim Reisebüro an der Einhaltung der Frist gehindert waren.
Der Eingang des Anspruchsschreibens beim Reisebüro genügt nicht, da die Reisebüros nicht zur
Empfangnahme von Anspruchsanmeldungen befugt sind und ihre Empfangsvollmacht hierfür von uns
ausdrücklich ausgeschlossen ist. Ansprüche gegen Costa Kreuzfahrten können nur mit Zustimmung von
Costa Kreuzfahrten an Dritte abgetreten werden. Kommt uns die Stellung eines Luftfrachtführers zu, so
gelten die Bestimmungen der Luftverkehrsgesetze i.V.m. den internationalen Abkommen von Warschau, Den
Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (für Flüge nach USA und Kanada) sowie das Montrealer
Übereinkommen.
9.2 Ihre Ansprüche verjähren, sofern sie aus dem Reisevertragsrecht resultieren, in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der
Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
10. Versicherung
Eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. wir empfehlen eine solche Versicherung , die bei der Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Zu Ihrer Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Abschluss eines Reiseversicherungs-Paketes inklusive einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, was z.B. bei der Hanse Merkur Reiseversicherungs AG, Hamburg, erfolgen kann. Ihr Reisebüro berät Sie gerne.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Mit den Reiseunterlagen und durch die Ausschreibung in den Katalogen erhalten Sie wesentliche Informationen u.a. über Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. Bitte beachten Sie diese Informationen, für deren Einhaltung Sie selbst verantwortlich sind, und lassen Sie sich zusätzlich in Ihrem Reisebüro darüber unterrichten. Unsere Hinweise und Informationen gelten nur für die Bürger der
Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, sind oft andere Bestimmungen zu beachten. Bitte informieren Sie sich hierüber bei dem zuständigen Konsulat, das die entsprechenden Auskünfte erteilt.
12. Wertgegenstände
Die Reederei haftet nicht für Geld, Dokumente, Schmuck etc., die vom Teilnehmer nicht sicher verschlossen im Safe der Kabine aufbewahrt werden.
13. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtsunternehmens
Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 verpflichtet uns, Sie über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) sämtlicher im Rahmen der bei uns gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu unterrichten. Steht bei der Buchung das ausführende Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, so teilen wir Ihnen mit, welche Fluggesellschaft bzw. welche
Fluggesellschaften wahrscheinlich den Flug durchführen werden. Sobald feststeht, welches Luftfahrtunternehmen bzw. welche Luftfahrtunternehmen den Flug durchführen werden, werden wir Sie hierüber in Kenntnis setzen. Wird das bzw. die ausführenden Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, werden wir Sie hierüber informieren. Unabhängig vom Grund des Wechsels werden wir alle angemessenen Schritte unverzüglich einleiten, um sicher zu stellen, dass Sie so rasch wie möglich über den
Wechsel unterrichtet werden. In jedem Fall werden Sie bei der Abfertigung oder, wenn keine Abfertigung bei einem Anschlussflug erforderlich ist, dem Einstieg unterrichtet.
14. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags einschließlich der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.
Costa Crociere S.p.A. (Genua)
Frankfurter Straße 233 - Haus C
63263 Neu-Isenburg





