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Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Für uns wird der Reisevertrag verbindlich, wenn wir Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen. Für vertragliche Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen steht der Anmelder/die Anmelderin ein. Er/Sie haftet für die von ihm angemeldeten TeilnehmerInnen. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin. An dieses neue Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebotes kommt zustande, wenn sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären. Sämtliche Abänderungen, Nebenvereinbarungen und Sonderwünsche müssen schriftlich verfasst werden. Vereinbarte Sonderwünsche sind in die Reiseanmeldung und in die Reisebestätigung aufzunehmen.
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Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, maximal Euro 250,-- pro Person erhoben gegen Aushändigung des Sicherungsscheines (§ 651 k ABS. 3 BGB). Die Restzahlung ist spätestens drei Wochen vor Reiseantritt fällig. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst nach Vollausgleich des Rechnungsbetrages beim Reiseveranstalter. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
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Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Katalog sowie aus den darauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Das Reisebüro behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Reisende vor der Buchung informiert werden. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
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Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die abgeänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Das Reisebüro ist verpflichtet, die KundInnen über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Das Reisebüro behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder den Angaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder eine Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat das Reisebüro die Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen (Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig). Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind die Reisenden berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn das Reisebüro in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für die Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die Reisenden haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung geltend zu machen. Diese Erklärung muss schriftlich erfolgen.
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Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung vom Reisevertrag zurücktreten. Ihre Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei Uniglobe Compass Travel schriftlich eingeht. Im Falle eines Rücktrittes entstehen folgende Stornokosten: a) Pauschalreisen: - Bis 45 Tage vor Reiseantritt Euro 75,-- pro Person. - Bis 32 Tage vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises. - 31 bis 16 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises. - 15 bis 4 Tage vor Reiseantritt 55 % des Reisepreises. - Ab 3 Tage bzw. bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreises. b) Linienflüge: - Stornogebühren Euro 75,-- pro Person zuzüglich zu den Kosten der jeweiligen Fluggesellschaft.
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Bis 45 Tage vor Reiseantritt können Sie umbuchen, wobei Umbuchungsgebühren von Euro 75,-- pro Person fällig werden. Spätere Ummeldungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich. Namensänderungen sind jederzeit bis 45 Tage vor Reiseantritt möglich, wobei die Ersatzperson alle in der Reisebestätigung enthaltenen Punkte erfüllen muss. Die Bearbeitungsgebühr beträgt Euro 25,-- pro Person. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der/die Reisende Uniglobe Compass Travel als Gesamtschuldner/in für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
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Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der/die Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Das Reisebüro behält den Anspruch auf den Reisepreis, unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der/die Reisende selbst.Bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmer/innenzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer/innenzahl hingewiesen wird. Die Rücktrittserklärung wird umgehend erklärt und der eingezahlte Reisepreis zurückgezahlt.Bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis zurück und zusätzlich EURO 15,-- Buchungsaufwandsentschädigung, sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.
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Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen den Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadenersatzansprüche der Kund/innen gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis EURO 75.000,-- je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschaden beträgt je Kunde und Reise EURO 4.000,--. Liegt der Reisepreis über EURO 1.333,-- ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Das Reisebüro haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. fakultative Ausflüge). Ebenso haftet das Reisebüro nicht bei Änderungen der Reiseroute aufgrund der Straßenverhältnisse und des Wetters.
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Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsmäßig erbracht werden, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, so wenden Sie sich unverzüglich am Ort an die örtliche Reiseleitung, damit sofort alles Mögliche unternommen werden kann, die Leistungsstörung umgehend zu beheben. Kommen Sie schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.
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Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Rückkehrdatum schriftlich bei uns geltend zu machen, andernfalls erlöschen sie. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs bei Ihrem Reisebüro. Ansprüche wegen nicht vertragsmäßig erbrachter Leistung verjähren sechs Monate nach Reiseende.
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Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung.
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Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind die Reisenden selbst verantwortlich.
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Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die einzelne Bestimmung wird durch eine ersetzt, die der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt.
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